Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die TighTec GmbH, Rennbahnstraße 85, 67454 Haßloch (nachfolgend „Verkäufer“) bietet ihren Kunden Sensorsysteme (nachfolgend „Produkte“ oder „Hardware“) sowie Dienste (nachfolgend „Services“) zur sensorgestützten Überwachung von Spargelfeldern oder anderer Agrarprodukte mittels Anwendungssoftware für Laptops, PCs oder Mobilgeräte an. Die Sensorsysteme und Dienste werden in der Folge auch als „Ware“ bezeichnet. Der Verkäufer bietet sämtliche Produkte und Services ausschließlich Unternehmern (§14 BGB) sowie landwirtschaftlichen Betrieben zur gewerblichen Nutzung an. Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden nicht geschlossen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Bereitstellung von Services, die ein Unternehmer (§14 BGB) oder landwirtschaftlicher Betrieb (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden nicht geschlossen.
(2) Die Bestellung im Online-Shop setzt die gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung voraus. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung, als Unternehmer zu handeln.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und vom Verkäufer unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden.
(5) Der Verkäufer betreibt unter https://asparagus-connect.com einen Webshop, über den Kunden Mietverträge für Geräte sowie Kaufverträge für Zubehör und Ersatzteile abschließen können. Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Konditionen der vom Verkäufer angebotenen Waren sind freibleibend und unverbindlich. Die auf der Internetseite des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Der Kunde kann das Angebot über das auf der Internetseite des Verkäufers vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die gewünschten Waren in das Bestellformular eingegeben hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die bezeichneten Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
(3) Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei (3) Werktagen anzunehmen, indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt, die Ware liefert oder den Kunden zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Alternativen zuerst eintritt. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des dritten Werktages.
(5) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(6) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
§3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Verkäufer das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 Ziff. 3. annimmt, sind diese Unterlagen an den Verkäufer unverzüglich zurückzusenden.
§4 Eigentumsvorbehalt und Mietgeräte
(1) Bei Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 25 Prozent übersteigt, ist der Verkäufer zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist der Verkäufer berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
(4) Der Unternehmer ist bis zum Übergang der vollständigen Eigentumsrechte nicht berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
(5) Die vermieteten Geräte verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde erhält lediglich ein widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Mietvertrags.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand der Geräte zu erhalten und sie vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, hat der Kunde zu ersetzen. Gleiches gilt bei Verlust oder Zerstörung des Geräts.
§5 Lieferzeit, Bereitstellung, Versand & Zahlung
(1) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(2) Der angebotene Preis ist bindend. Der Preis versteht sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der anfallenden Versandkosten. Für Unternehmer gilt die Händlerpreisliste. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. USt.
(3) Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten (Kauf auf Rechnung) werden im Online-Shop ausgewiesen.
(4) Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz. Gegenüber dem Unternehmer bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, dem Kunden die Rechnung ausschließlich auf elektronischem Wege an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse zuzusenden.
(6) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
(7) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Hierdurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.
§6 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Abtretungsverbot
(1) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.
(2) Der Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn es auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen beruht, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(4) Die Abtretung von gegen den Verkäufer gerichtete Forderungen ist ausgeschlossen.
§7 Zugriff auf die Services
(1) Um auf die Services zugreifen zu können und die Messdaten überwachen zu können, benötigt der Kunde einen Kunden-Account. Nach der Bestellung durch den Kunden wird durch den Verkäufer ein Account angelegt (E-Mail-Adresse und zufällig gewähltes Passwort), auf welchem die erworbene Hardware registriert wird. Der Kunde wird sodann durch den Verkäufer über die erfolgte Einrichtung des Kunden-Accounts benachrichtigt und aufgefordert, sein Passwort zu ändern.
(2) Nach der Einrichtung des Kunden-Accounts aktiviert der Kunde die Hardware gemäß der jeweils gültigen Inbetriebnahmeanleitung in der App oder im Webportal. Die Geräte erfassen – je nach Ausstattung – insbesondere Temperatur-, Bodenfeuchte-, Niederschlags-, System- und weitere Sensordaten. Die Messdaten und Systemmeldungen werden in regelmäßigen Intervallen an den Server übertragen und im Kunden-Account angezeigt.
§8 Entgeltlichkeit der Services, Anzahl der Nutzer
(1) Die Nutzung der Asparagus-Connect-Basis-Services (Anzeige und Speicherung der Messdaten im Kunden-Account, Standard-Benachrichtigungen in der App/Web) ist Bestandteil der Gerätemiete. Ein gesondertes Nutzungsentgelt hierfür wird nicht erhoben.
(2) Unabhängig davon kann der Kunde optionale, entgeltliche Service-Pakete (z. B. Frostwarn-Service, erweiterte Alarmkanäle, Zusatz-Dashboards) gemäß Preisliste/Leistungsschein buchen. Leistungsumfang, Kontingente, Preise, Laufzeit und besondere Nutzungsregeln ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsschein. Ergänzend gelten §9 sowie §10.
(3) Der Kunde kann beliebig viele Nutzer/Sub-Accounts in seinem Kunden-Account anlegen; hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
(4) Etwaige für die Datenübertragung erforderliche Verbindungsentgelte (Mobilfunk) sind im Mietpreis enthalten. Der Verkäufer ist berechtigt, zum Schutz der Netzintegrität angemessene Fair-Use-Regeln festzulegen; wesentliche Leistungsmerkmale werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Entgelte für optionale Service-Pakete sowie den Mietpreis (inkl. enthaltene Service- und Datenübertragungsbestandteile) erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten seit Vertragsschluss mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres anzupassen, maximal jedoch bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Ankündigung allgemein gültigen Listenpreise für vergleichbare Leistungen. Der Kunde kann einer Preisanpassung widersprechen; in diesem Fall sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung zum Anpassungszeitpunkt berechtigt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§9 Alarm- und Benachrichtigungsdienste
(1) Der Frostwarn-Service ist ein optionaler, entgeltlicher Zusatzdienst, der pro Kunden-Account gebucht werden kann. Der Dienst ermöglicht die Zustellung von Alarmen per SMS und Sprachanruf an vom Kunden hinterlegte Empfängernummern.
(2) Umfang, Kontingente und Preise des Frostwarn-Service ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Leistungsschein. Der Verkäufer kann die im Leistungsschein ausgewiesenen Kontingente aus Gründen der Netzintegrität, des Missbrauchsschutzes und der Systemsicherheit angemessen begrenzen.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, technische Schutzmaßnahmen wie Bündelung, Deduplizierung, Zusammenfassung, Warteschlangen, Priorisierung und Rate-Limits einzusetzen. Der Verkäufer kann insbesondere pro Account und Stunde sowie pro Account und Kalendermonat Höchstmengen für SMS und Sprachanrufe vorsehen. Überschreitungen können entweder blockiert oder gemäß Preisliste zusätzlich berechnet werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Frostwarn-Service nur für betriebsübliche Alarme einzusetzen. Massenauslösungen, Testserien, automatisierte Trigger mit hoher Frequenz, Spam- oder Werbezwecke sowie eine missbräuchliche Alarmierung sind unzulässig. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Gefährdung der Netzintegrität ist der Verkäufer berechtigt, den Dienst zu drosseln, vorübergehend zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass alle angegebenen Empfängernummern aktuell und erreichbar sind, und dass erforderliche Einwilligungen der Empfänger vorliegen. Änderungen der Empfängerdaten sind unverzüglich zu pflegen. Fehlzustellungen aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige oder erfolgreiche Zustellung einzelner SMS oder Anrufe, da diese von Netzen und Diensten Dritter abhängen. Die Regelungen in § 10 Abs. 2 (Verfügbarkeit/Netz) sowie § 13 Abs. 7 gelten entsprechend.
(7) Der Frostwarn-Service ist keine Notruffunktion und nicht geeignet, Notrufe an Rettungsleitstellen oder vergleichbare Stellen zu übermitteln.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung, Missbrauchserkennung und Qualitätssicherung metadatenbezogene Nutzungsdaten (Zeitpunkt, Kanal, Zielrufnummer in gekürzter Form, Versandstatus, Fehlertypen) zu verarbeiten und für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu speichern. Inhalte werden nicht protokolliert.
§ 10 Telekommunikationsanbindung & Verfügbarkeit
(1) Der Verkäufer stellt dem Kunden die für die Datenübertragungen erforderlichen Telekommunikationsleistungen eines Drittanbieters zur Verfügung. Die Telekommunikationsanbindung ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der betriebenen Mobilfunk-Stationen des Drittanbieters beschränkt. Falls die Mobilfunkverbindung im Verwendungsgebiet nicht ausreichend ist, um eine stabile Datenverbindung mit dem vom Verkäufer ausgewählten Server zu gewährleisten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden aufgrund des Nichtvorhandenseins der Datenverbindung bestehen nicht. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, bei Vertragsabschluss sicherzustellen, dass eine ausreichende Datenverbindung beim Kunden möglich ist.
(2) Beim Versand von Daten via Internet oder Mobilfunk geht die Gefahr des Untergangs oder der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzübergabestelle auf den Kunden über. Der Verkäufer schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Services; Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und unvorhersehbare Ereignisse können den Zugriff vorübergehend einschränken.
(3) Höhere Gewalt und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturereignisse, großflächige Strom-/Netzausfälle, Ausfälle von Rechenzentrums-/Cloud-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streiks) befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
§11 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er wird insbesondere:
- Zugangsdaten, einschließlich des Passworts, die ihm die Überwachung seiner Messdaten ermöglichen, geheim halten und unbefugten Dritten keinesfalls zugänglich machen;
- gegebenenfalls vom Verkäufer zugeteilte Passwörter unverzüglich in nur dem Kunden bekannte Passwörter zu ändern;
- die Produkte entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung installieren und die Betriebsbereitschaft regelmäßig kontrollieren.
(2) Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung des Produkts notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Vorhandensein eines Smartphones oder Tablet PCs, Web-Browsers und Internetzugangs) ist der Kunde verantwortlich, inkl. eventuell anfallender Kosten des Kunden. Eine diesbezügliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen des Verkäufers.
(3) Die Installation und Wartung der Produkte vor Ort gehört nicht zum Leistungsumfang, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Geräte regelmäßig zu überprüfen und erkannte Störungen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der Mietgeräte sowie zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung automatisierte Firmware-, Software- und Konfigurationsupdates auf den Geräten des Kunden aufzuspielen. Der Kunde darf diese Aktualisierungen nicht verhindern oder umgehen.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Geräte zu verändern, zu manipulieren oder Software Dritter aufzuspielen. Zuwiderhandlungen berechtigen den Verkäufer zu sofortiger außerordentlicher Kündigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Mietgeräte unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(8) Eine Weitergabe, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietgeräte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
(9) Der Kunde stellt sicher, dass für sämtliche Empfänger des Frostwarn-Service die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und dass keine unzulässigen oder belästigenden Alarmierungen erfolgen. Der Kunde unterlässt eine Nutzung, die zu übermäßigen Alarmfrequenzen führt oder Dritte stört.
§12 Gewährleistung
(1) Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 13 Abs. der AGB.
(3) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Mängel möglichst innerhalb von zwei Wochen ab Empfang anzuzeigen. Die Versäumung dieser Anzeige hat keine Auswirkung auf gesetzliche Gewährleistungsrechte.
(4) Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Transportschäden sowie auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware unter konkreter Bezeichnung der Mängel schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind dem Verkäufer innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung in gleicher Form schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge beim Verkäufer. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rügefristen sind Ausschlussfristen.
(5) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von ihm zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Verkäufer gibt gegenüber den Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§13 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei den vom Verkäufer angebotenen Produkten handelt es sich um ein Assistenzsystem, auf das der Kunde sich nicht maßgeblich verlassen darf. Die Interpretation der Messwerte sowie Auswahl und Einleiten von Gegenmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der dem Produkt beiliegenden Richtlinien „Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Asparagus Connect“ entstehen.
(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers sowie die seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Verkäufer sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.
(5) Für Telekommunikationsleistungen bleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß § 44a TKG unberührt.
(6) Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden aus fehlerhaften Gebrauch oder Einbau der gelieferten Ware durch den Kunden.
(7) Der Verkäufer übernimmt keine Haftung bei Ausfällen, Störungen oder Einschränkungen der Datenübertragung, sofern diese auf fehlende Mobilfunkabdeckung, atmosphärische Einflüsse, Funkstörungen, Arbeiten am Netz oder sonstige dem Verkäufer nicht zurechenbare Umstände zurückzuführen sind.
(8) Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen für agrarwirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere nicht hinsichtlich Erntebeginn, Qualität oder Ertragssteigerung. Entscheidungen über Anbau, Pflege, Bewässerung oder Ernte obliegen ausschließlich dem Kunden.
§14 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Rückgabe
(1) Der Miet- und Servicevertrag ist als Rahmenmietvertrag ausgestaltet. Er beginnt mit der Auslieferung oder Aktivierung des ersten Mietgeräts und läuft jeweils kalenderjährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Zeit vom Vertragsbeginn bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres wird der Mietpreis vollständig berechnet. Eine tageweise Erstattung ist ausgeschlossen.
(2) Werden während eines laufenden Kalenderjahres weitere Geräte hinzugefügt, so werden diese in den bestehenden Vertrag einbezogen. Die Vertragslaufzeit der zusätzlichen Geräte endet stets zum selben Zeitpunkt wie die Laufzeit des ursprünglichen Vertrags.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in Textform gekündigt wird. Für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung beim Verkäufer ist der Kunde verantwortlich.
(4) Eine ordentliche Kündigung wird erst wirksam, wenn sämtliche vom Kunden gemieteten Geräte innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit beim Verkäufer eingegangen sind oder der Kunde den Verlust oder die Zerstörung der Geräte schriftlich angezeigt und den hierfür geschuldeten Schadensersatz geleistet hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglichen Vergütung verpflichtet. Für verspätet zurückgesendete Geräte kann der Verkäufer eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
(5) Die Rücksendung der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Kunde hat die Geräte ordnungsgemäß zu verpacken und versichert mit Sendungsverfolgung zurückzusenden. Das Transportrisiko geht erst mit Eingang beim Verkäufer auf diesen über.
(6) Die Geräte sind in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, fehlende Komponenten sowie der vollständige oder teilweise Verlust der Geräte werden dem Kunden mit den erforderlichen Reparaturkosten oder dem Zeitwert in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(7) Nach Eingang und Prüfung der zurückgesendeten Geräte stellt der Verkäufer dem Kunden eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Rückgabe aus. Mit Zugang dieser Bestätigung endet das Vertragsverhältnis endgültig.
§15 Datenschutz
(1) Der Verkäufer verarbeitet die Daten des Kunden soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Kundendaten enthält, kann jederzeit unter https://asparagus-connect.com/datenschutz/ abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse.
(2) Der Mietgegenstand kann GPS/GSM-module zur Ortung der Geräte enthalten.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, die durch die Geräte erhobenen Messdaten anonymisiert und aggregiert zur Verbesserung der Dienste, für statistische Auswertungen und zur Weiterentwicklung seiner Produkte zu verwenden.
§16 Vertraulichkeit, Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Vom Kunden erlangte Informationen wird der Verkäufer, soweit sie nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt geworden sind, Dritten nicht zugänglich machen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.